Anna-Elisabeth Trauttenberg
Physiotherapie und Craniosacrale Osteopathie

Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab 1. Mai 2002 – Änderung des Zahlungsmodus (Punkt 4.b) mit 1.1.2016 – Anpassung Punkt 1.d und 6.a bzgl. Chefarztgenehmigung mit 1.3.2024

 
1.  Vor Behandlungsbeginn brauchen Sie:

a) eine ärztliche Verordnung, die Sie vom Arzt Ihres Vertrauens bekommen. Diese Verordnung muß neben den persönlichen Daten

  • eine medizinische Diagnose
  • die Anzahl der verordneten Behandlungseinheiten (meist 10) und
  • die verordnete Behandlung (z.B. Physiotherapie)

         beinhalten.

b) keine ärztliche Verordnung, wenn Sie meine Leistung ausschließlich zur Prävention oder Beratung in Anspruch nehmen.

c) die Information, dass ich eine sog. „Wahl“-Therapeutin bin. Das bedeutet, dass Sie einen direkten Behandlungsvertrag mit mir eingehen und daher auch meine Leistung selbst bezahlen müssen. Erst dann können Sie um den Rückersatz der tarifmäßigen Kosten bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger ansuchen. Erfahrungsgemäss ist der Kostenersatz nicht deckend, sondern Sie bekommen nur einen Teil der tatsächlich bezahlten Summe zurück. Dies hängt sowohl von den Tarifen der Krankenversicherungsträger ab, als auch von eventuellen Selbstbehalten dieser Versicherungsträger (z.B. GKK-Wien 20%, BVA 20%, etc). Ausnahmen können Zusatzversicherungen sein, die oft die Differenz des Selbstbehaltes oder auch die gesamten Kosten rückerstatten.

d) eine chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers, wenn Ihre Krankenversicherung dies vorschreibt und Sie um eine Rückvergütung der Kosten ansuchen wollen. Dies ist die Bestätigung Ihrer zuständigen Krankenversicherung, dass diese bereit ist, die auf der Verordnung vom Arzt verordnete Therapieform und Behandlungsmenge im Rahmen der Tarifbestimmungen der jeweiligen Krankenversicherung nach erfolgter Durchführung und Bezahlung der Behandlung rückzuerstatten.

e) alle Befunde, die relevant sind für eine ausführliche Erstbegutachtung, sollten Sie zum ersten Termin mitbringen. Dies ist für eine fachgerechte Behandlung notwendig und ich bin dabei auf Ihre Mithilfe angewiesen.

2. Therapieverlauf

a) Persönliche Einzelbetreuung: Für die Dauer der Behandlung stehe ausschließlich ich Ihnen zur Verfügung. Ich bin Ihr Ansprechpartner sowohl in fachlichen als auch in organisatorischen Fragen der Behandlung. Dazu gehört:

  • Vereinbarung des Behandlungszieles
  • Maßnahmen der Behandlung
  • Ausmachen der Behandlungstermine
  • Angabe der Behandlungsdauer (wie lange pro Einheit)
  • Besprechen der Behandlungsfrequenz (wie oft pro Woche)
  • Einschätzen des Behandlungsumfanges (wie oft insgesamt)
  • Vereinbarung und Abrechnung der Kosten der Behandlung
  • Beratung und Rücksprachen

b) Ihre Behandlung setzt sich aus Leistungen zusammen, die von mir für Sie oder mit/an Ihnen erbracht werden.

 Dazu gehören:

  • Persönliche, individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung
         und Beratung
  • Für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung
         (z.B. Bereitstellen von Therapiematerial, etc)
  • Dokumentation (gesetzlich verpflichtend)
  • Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen
         Stellen wie
    Krankenversicherungsträgern, behandelndem Arzt,
         privaten Versicherungen und ähnliche Stellen
  • Behandlungsbezogener administrativer Aufwand

3.  Grundsätze der Behandlung sind:

a) Vertrauen: Um eine gute Behandlung durchzuführen, bedarf es von beiden Seiten Vertrauen. Ich vertraue Ihnen, dass Sie Ihren behandlungsbedürftigen Zustand verbessern wollen. Sie vertrauen mir, dass ich Ihnen dabei nach bestem Wissen und Gewissen helfe.

b) Das Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung.

c) Die Wissenschaft: Ich bin verpflichtet mich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu orientieren.

d) Selbstbestimmung: Sie bestimmen Inhalt, Umfang und Dauer der Behandlung. Ich unterbreite Ihnen lediglich auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es liegt an Ihnen dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit mir zu besprechen.

e) Auskunftspflicht:
Ich bin verpflichtet Ihnen oder Ihren Bevollmächtigten über alles Auskunft zu geben, was Sie betrifft. Weiters bin ich verpflichtet anderen Gesundheitsberufen jene Auskünfte über Ihre Behandlungen zu geben, die für eine gleichzeitige Behandlung oder Pflege ihrerseits von Relevanz sind.

f) Verschwiegenheitspflicht: Alle Informationen, die keiner rechtlichen Auskunftspflicht unterliegen (zB an Sozialversicherungsträger bezüglich Honorarabrechnung) und die Sie mir geben (insbesondere Persönliches), unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihre Zustimmung werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben.

g) Dokumentation: Ich bin gesetzlich zur Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen verpflichtet. Die Dokumentation steht in meinem Eigentum und verbleibt daher nach Beendigung der Behandlung bei mir.

4. Behandlungskosten:

a) Die Höhe der Behandlungskosten setzt sich aus der zur Verfügung gestellten Zeit (Physiotherapie, Heilgymnastik, Massage, etc) und besonderen Massnahmen und eventuell benötigtem Material (z.B. Ultraschall, Moorpackung, etc.) zusammen. Die Kosten erfahren Sie von mir vor Beginn der Behandlung.

b) Zahlungsmodus: Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie mit Zahlschein (innerhalb von 14 Tagen zahlbar) nach Beendigung einer Behandlungsserie begleichen. Sollten Sie einen anderen Modus wünschen, muss dieser zu Beginn der Behandlung vereinbart werden.

Ich behalte mir vor, ohne Angabe von Gründen, eine Barzahlung bei jeder Therapieeinheit vorzugeben.

Bei Zahlungsverzug behalte ich mir das Recht vor, Verzugszinsen von 12% in Rechnung zu stellen.

c) Kostenrückerstattung: Sie reichen bei dem Krankenversicherungsträger ein:

  • Verordnung und chefärztliche Bewilligung
  • Terminliste
  • Rechnung/Honorarnote
  • Zahlungsbestätigung
  • Begleitschreiben mit dem Ersuchen um Rückerstattung des tarifmäßigen Kostenanteiles mittels Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder mittels Postanweisung

5. Terminabsage

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, ersuche ich Sie, mir dies unverzüglich – spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – mitzuteilen.
Für die Hippotherapie gilt die spezielle Regelung spätestens  48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen, da hier der organisatorische Aufwand noch höher ist.

Andernfalls behalte ich mir das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen.
Diese Kosten können beim Krankenversicherungsträger nicht geltend gemacht werden!

 
6. Ende der Behandlung

a) Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte die Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue Verordnung. Wenn Sie mit dem Krankenversicherungsträger rückverrechnen wollen, brauchen Sie – wenn dieser dies vorschreibt – auch wieder eine neue chefärztliche Bewilligung.

b) Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und mir.

c) Sowohl Ihnen, als auch mir steht es aber jederzeit frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen.

Ich werde mich zum Abbruch der Behandlung insbesondere dann entschliessen, wenn ich der Meinung bin, dass die Behandlung nicht zum gewünschten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind. Ebenso, wenn ich die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantworten kann. Ein weiterer Grund kann sein, wenn Sie den ausgemachten Zahlungsmodus nicht einhalten.

Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben, sowie nicht rechtzeitig abgesagte Termine (siehe Punkt 5.)

7. Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung

Ich stehe Ihnen während der Behandlung als Begleiterin auf Ihrem ganz persönlichen Weg mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung besprechen und vereinbaren wir Behandlungsziel und –maßnahmen. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie mir umfassend und ehrlich Auskunft geben über Ihren Gesundheitszustand und der, mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden, sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen.

Lieber informieren Sie mich zu viel, als zu wenig, denn die Erfahrung hat gezeigt, dass manchen Patienten Informationen nicht so wichtig erscheinen, dies aber auf die Behandlungsmaßnahmen unter Umständen großen Einfluß haben kann (auch in Hinsicht Indikation – Kontraindikation).

Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich! Dies kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen (z.B. Heimprogramm, Kompressionsstrümpfe anlegen, Arbeitsplatzveränderung, etc.) zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.

Sollte ich den Eindruck haben, dass mangelnde Mitarbeit Ihrerseits, den Behandlungserfolg ver- oder behindert, werde ich Sie direkt darauf ansprechen und versuchen mit Ihnen gemeinsam Lösungen zu finden. Sollte die Zusammenarbeit und Motivation nicht gelingen, behalte ich mir vor, die Behandlung in Folge vorzeitig zu beenden.

In diesem Sinne – auf eine gute Zusammenarbeit Ihrer Gesundheit zuliebe!