Ich bin Wahltherapeutin, d.h. ich habe keinen Kassenvertrag. Sie bezahlen Ihre Rechnung mittels Zahlschein. Andere Zahlungsmodalitäten können nur im Voraus und nur persönlich vereinbart werden.
Rechnung und Zahlungsbeleg können zusammen mit der chefärztlich genehmigten Verordnung bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zur Rückvergütung eingereicht werden. Bitte vergessen Sie nicht, der Krankenversicherung Ihre Kontonummer für die Überweisung mitzuteilen.
Sollten Sie ein Rechnungsduplikat für eine Einreichung bei einer privaten (Zusatz)Versicherung benötigen, stelle ich dieses gerne aus.