Anna-Elisabeth Trauttenberg
Physiotherapie und Craniosacrale Osteopathie

Erste Behandlung

Für die erste Behandlung benötigen Sie 

  • einen telephonisch oder elektronisch vereinbarten Termin
  • eine Verordnung vom Arzt im Falle einer Krankenbehandlung
  • KEINE Verordnung für Beratung, Gesundheitserhaltung/Prävention
  • eine chefärztliche Genehmigung
  • wenn ein Teil der Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse refundiert werden soll
  • vorhandene Befunde, Röntgenbilder, Operationsberichte, etc
  • Die vorliegenden Unterlagen erleichtern die schnelle, umfassende und fundierte Erstellung des physiotherapeutischen Befundes, welcher die Grundlage für die Definition des Therapiezieles, Auswahl der Therapiemethoden und Erstellung des Therapieplanes darstellt.