FFP2-Maskenpflicht in allen Praxisräumen bei Infekt-Symptomen wie Husten, Schnupfen, Halsweh, Atemnot, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, Übelkeit, Erbrechen oder Fieber – aktuell oder in den letzten Tagen.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Menschen ist ein Lächeln.
(Anonymus)