Anna-Elisabeth Trauttenberg
Physiotherapie und Craniosacrale Osteopathie

Chefärztliche Genehmigung

Die chefärztliche Genehmigung ist die Bestätigung Ihrer zuständigen gesetzlichen Krankenversicherung, dass diese bereit ist, die von Ihrem Arzt verordnete Therapieform und Behandlungsmenge im Rahmen der jeweiligen Tarifbestimmungen nach erfolgter Durchführung und Bezahlung der Behandlung rückzuerstatten.

Die Notwendigkeit einer chefärztlichen Genehmigung ist bei einigen gesetzlichen Krankenversicherungen nicht mehr gegeben (zB ÖGK, BVAEB). Bitte erkundigen Sie sich, ob dies bei Ihrer Versicherung nach wie vor verpflichtend ist (wie zB bei der SVS).

Die chefärztliche Genehmigung ist grundsätzlich vor Beginn einer Behandlung per Mail, Fax oder Post einzuholen, da andernfalls die gesetzliche Krankenversicherung bei vorher stattgefundenen Behandlungen zu keinem Kostenersatz verpflichtet ist.

Der Chefarzt einer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht befugt die von Ihrem Arzt ausgestellte Verordnung zu ändern. Seine Aufgabe beschränkt sich ausschließlich auf die Überprüfung und Genehmigung/Ablehnung der Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenversicherung. In diesem Rahmen kann der Chefarzt auch entscheiden, dass die Krankenversicherung nur für eine geringere Anzahl oder Dauer von verordneten Therapieeinheiten die Kosten laut aktuellem Tarif übernimmt (zB nur für 30 statt der verordneten 45 Minuten Physiotherapie).

Einige Therapiemethoden werden derzeit (noch) nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen anerkannt und daher auch nicht rückerstattet (zB Craniosacrale Osteopathie).

Für manche Therapiemethoden ist ein Ausbildungsnachweis als Anerkennung der Durchführungsberechtigung bei den gesetzlichen Krankenversicherungen erforderlich. Ich habe Ausbildungsnachweise für Komplexe physikalische Entstauungstherapie/ Manuelle Lymphdrainage nach Dr. Vodder, Hippotherapie und Bobath-Therapie hinterlegt.