Für die erste Behandlung benötigen Sie
- einen telephonisch oder elektronisch vereinbarten Termin
- eine Verordnung vom Arzt im Falle einer Krankenbehandlung
- KEINE Verordnung für Beratung, Gesundheitserhaltung/Prävention
- eine chefärztliche Genehmigung wenn ein Teil der Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse refundiert werden soll und dies vorgeschrieben ist
- vorhandene Befunde, Röntgenbilder, Operationsberichte, etc
- Die vorliegenden Unterlagen erleichtern die schnelle, umfassende und fundierte Erstellung des physiotherapeutischen Befundes, welcher die Grundlage für die Definition des Therapiezieles, Auswahl der Therapiemethoden und Erstellung des Therapieplanes darstellt.